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Außenputz Neubau in Hemer

Hochlochziegelmauerwerk, gedämmte Einschlüsse, Bitumenbeschichtungen, viele Sockel, Balkon- und Dachanschlüsse im Untergrund müssen mit einem 40mm Dämmputz-system überarbeitet werden. Ein mineralischer Putzaufbau ist generell im Sockel sehr gefährdet, hier aber wegen der hohen Schichtdicke zum Scheitern verurteilt – a) weil es keinen „Sockeldämmputz“ gibt und b) weil es keinen Lichtputz für den Sockel gibt, der die geforderte Wärmeleitgruppe aufweist. Also haben wir uns hier für eine „Zwitterlösung“ aus WDVS und monolithischem Putzaufbau entschieden -auch wegen einer bituminösen Bauwerksabdichtung als Putzgrund.

Mit Perimeterkleber wird eine 20mm Sockeldämmplatte verklebt. Um dann den gewünschten 15mm Versprung zum Fassadenaufbau zu erzielen, wird da drauf das Sockelprofil angesetzt. Über dieser Schiene kann dann mit normalem Dämmputz weitergearbeitet werden. Somit haben Fassade und Sockel den gleichen U-Wert, der Sockelversprung konnte erstellt werde und keine anfälligen Haftmörtel, Sockelleichtputze usw. mussten verwendet werden.

Aber immer dran denken, entweder mit einem abgeschrägten Sockelabschluss, mindestens aber mit vollflächiger „Klebewulst“ im unteren Bereich die Sockelplatten zum- oder im Boden einzubinden.

 

ENERGETISCHE SANIERUNG IN ISERLOHN

Hier ein schönes Beispiel für die energetische Sanierung im Bestand in Kalthof. Ganzheitlich incl. Dach, regenerativen Energien und gedämmte Hülle mit schöner, klar strukturierter Gestaltung und sinnvollem Ablauf. Vor der Gerüststellung wurde um das Gebäude ausgeschachtet, dann die Sockel- und Kellerbereiche abgedichtet und gedämmt, wieder verfüllt und erst dann die Fassade bearbeitet.

 

Hohe Steuervorteile bei Sanierungen ab 2020.

Der Bundesrat hat eine neue Sanierungsförderung ab 01.01.2020 beschlossen, was Steuerbegünstigungen bis zu 40.000 € ausmachen kann.

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden ab 1. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzbar sein. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung, max. 40.000 Euro über drei Jahre verteilt.

Welche energetischen Sanierungen werden steuerlich gefördert?

Gefördert werden energetische Maßnahmen an zu „eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden“. Zu den energetischen Maßnahmen gehört die im Gesetz an erster Stelle genannte Wärmedämmung von Wänden. Damit sind sowohl die Außendämmung (Wärmedämm-Verbundsystem) als auch eine mögliche Innendämmung gemeint.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Muss das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre sein.

Die Sanierungsmaßnahmen müssen zudem von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die korrekte Umsetzung der Maßnahmen bescheinigen und eine ordentliche Rechnung dafür ausstellen muss. Für die Bescheinigung wird die Finanzverwaltung künftig ein amtlich vorgeschriebenes Muster erstellen, um eine bundeseinheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten.

Selbstverständlich muss der Steuerpflichtige, solange er die Ausgaben geltend macht, auch selbst in dem Objekt wohnen.

Wie lange gilt das Förderangebot?

Das Förderangebot gilt für energetische Modernisierungsmaßnahmen, mit denen nach dem 31.Dezember 2019 begonnen wurde und die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.

Beginn ist bei Maßnahmen zur Wärmedämmung in der Regel der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung.

Die Anforderungen, die mit der energetischen Modernisierungsmaßnahme erfüllt werden müssen, sind in einer Verordnung geregelt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?? Dann melden Sie sich gerne bei uns, wir beraten Sie gerne.

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