Schlagwort-Archive: Lehmputz

Neubau Einfamilienhaus im Holzrahmenbau:

Eine schöne Alternative beim Holzrahmenbau sind Wand- oder Deckenbeplankungen aus Lehm mit integrierter Flächenheizung. Diese Niedertemperaturflächenheizung schafft durch geringe Vorlauftemperaturen und durch den Baustoff Lehm ein sehr angenehmes Raumklima und ersetzt die normale Gipskartonbeplankung. Der Verputz kann dann mit Lehm- oder Kalkputzen im Dünnschichtverfahren ausgeführt werden. In einem der nächsten Beiträge werden wir Fotos der fertigen Oberflächen zeigen.

Fachwerkhaus Hemer – Sanierung mit bewegender Vorgeschichte:

Dieses Fachwerkhaus wurde an seinem ursprünglichen Erbauungsort abgebaut und vor Jahren in Hemer neu aufgestellt. Das Holz und die Putzflächen hatten mittlerweile enorme Feuchteschäden, sodass eine grundlegende Sanierung nötig wurde. Hiermit haben wir im Juni begonnen. Vor der Gerüststellung wurden die meist maroden Schwellen und Eckhölzer getauscht und danach erstmal eine generelle Entfernung aller Beschichtungen vorgenommen. Wegen stark beschädigtem, leider auch sehr „grobfaserigen“ Holzoberflächen, falsch gewählten Farben an Holz und Putz haben wir hier die „unsanfte“ Sandstrahlmethode gewählt. Anschließend wurde mit dem Freilegen der Gefache und dem Austausch des Holzwerks weiter gemacht. Kleinere, oberflächige, oder nicht vollständige Beschädigungen wurden als Vierungen und partiellen Ausfräsungen und dem Einsetzen von Holzpassstücken verbessert. Momentan ist nach der Neumauerung die Putzsanierung in vollem Gange….

Neue Infos zum Friedrich-Engels-Haus in Wuppertal

Luftkalkmörtel Friedrich-Engels-Haus:

Nach fertig gestellter Armierungslage wurde mit der 2-lagigigen Kalkglätte, bzw. dem Feinputz begonnen. Verwendet werden hier Solubel Kalkmörtel. Bei geglätteten Oberflächen, vor allem im Außenbereich und hier -wegen einer Vielzahl unterschiedlicher Untergründe wie Strohplatten, Schilfrohr mit Lehmunterputz, Wandheizungen mit Lehmmineralputz usw., sollte unbedingt in der ersten Kalkschicht zusätzliche Gewebe verbaut werden. Glasseidengewebe oder Flachsgewebe sind hier wegen sehr geringer Aufbauhöhe empfehlenswert.

Nachdem wir das 3.OG mit Strohplatten auf Holz-Unterkonstruktion im Trockenbau erstellt hatten, wurden die ersten Armierungen aufgetragen. Verwendet wurde Lehmarmierungsmörtel und Jutegewebe. Auch hier gilt wie für alle Armierungen „Gewebelage immer im oberen Drittel“ verbauen, also nicht zu nah am Putzgrund und nicht zuviel Putz oben drauf, weil sonst eine ungünstige Spannungsabtragung erfolgt, welche auf der armierten Putzschicht doch wieder zu Rissen führt. Dies ist im Lehmbau genauso wichtig wie auf Dämmfassaden.

Da ich leider oft Fremdfassaden- oder Innenwände zur Rissanalyse öffnen muss- besser gesagt „öffnen darf“, habe ich leider die Erfahrung gemacht, dass in über 95% aller Schadensfälle eine falsche „Lage“ des Armierungsgewebes der Grund für eine Rissbildung, bzw. Rissabzeichnung auf der Oberfläche ist……

Jutearmierung

Neue Infos zum Friedrich Engelshaus in Wuppertal

Im Rahmen der Trockenbauarbeiten haben wir die Schrägen bei neuen Balkenlagen mit Holzfaserdämmung gefüllt. Im Bereich von nicht mehr tragfähigen Altputzen wurde dann Schilfrohr als Putzträger „durchgeschossen“, um dann einen neuen Putzaufbau auf altem Balkenwerk befestigt ausführen zu können.

An Bestandswänden wurden die losen Putzschichten mit entfernt, Schilfrohr auf dem Balkenwerk angetackert und mit Lehmunterputz ausgeglichen.

120er HFD EG (1) Schrägen 3.OG

Neues Projekt -Trockenbau in der Denkmalpflege

Das unter „Denkmal“ stehende Geburtshaus von Friedrich Engels wird vollständig restauriert. Wir dürfen seit Ende 2019 die Lehmbau und Trockenbauarbeiten ausführen. Entgegen der üblichen „Neubauausführungen“ werden hier die neuen Trockenbauwände auf einer Holzunterkonstruktion mit Strohbauplattenbeplankung erstellt. Diese Platten haben einen sehr hohen Schallschutz, hohe Druckfestigkeit und können auf Maß vorbestellt werden.

An den Außenwänden werden Wandheizungen auf Holzfaserplatten als Innendämmung ausgeführt. Um an den sehr krummen Außenwänden luftschichtfrei arbeiten zu können, wurde hier eine Holzunterkonstruktion montiert, welche bei der Dämmplattenmontage mit Holzleichtlehmschüttung trocken verfüllt wurde. Dieser Aufbau konnte gewählt werden, weil die Fassade mit Schiefer verkleidet ist und deshalb mit Feuchtebelastungen durch undichte Fachwerke nicht zu rechnen ist. (Foto 4)

Leistungsstand (2)

Hohe Steuervorteile bei Sanierungen ab 2020.

Der Bundesrat hat eine neue Sanierungsförderung ab 01.01.2020 beschlossen, was Steuerbegünstigungen bis zu 40.000 € ausmachen kann.

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden ab 1. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzbar sein. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung, max. 40.000 Euro über drei Jahre verteilt.

Welche energetischen Sanierungen werden steuerlich gefördert?

Gefördert werden energetische Maßnahmen an zu „eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden“. Zu den energetischen Maßnahmen gehört die im Gesetz an erster Stelle genannte Wärmedämmung von Wänden. Damit sind sowohl die Außendämmung (Wärmedämm-Verbundsystem) als auch eine mögliche Innendämmung gemeint.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Muss das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre sein.

Die Sanierungsmaßnahmen müssen zudem von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die korrekte Umsetzung der Maßnahmen bescheinigen und eine ordentliche Rechnung dafür ausstellen muss. Für die Bescheinigung wird die Finanzverwaltung künftig ein amtlich vorgeschriebenes Muster erstellen, um eine bundeseinheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten.

Selbstverständlich muss der Steuerpflichtige, solange er die Ausgaben geltend macht, auch selbst in dem Objekt wohnen.

Wie lange gilt das Förderangebot?

Das Förderangebot gilt für energetische Modernisierungsmaßnahmen, mit denen nach dem 31.Dezember 2019 begonnen wurde und die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.

Beginn ist bei Maßnahmen zur Wärmedämmung in der Regel der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung.

Die Anforderungen, die mit der energetischen Modernisierungsmaßnahme erfüllt werden müssen, sind in einer Verordnung geregelt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?? Dann melden Sie sich gerne bei uns, wir beraten Sie gerne.

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